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   BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59   

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BSG, 10.02.1960 - 1 RA 23/59 (https://dejure.org/1960,3011)
BSG, Entscheidung vom 10.02.1960 - 1 RA 23/59 (https://dejure.org/1960,3011)
BSG, Entscheidung vom 10. Februar 1960 - 1 RA 23/59 (https://dejure.org/1960,3011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Nachversicherung für die Zeit als Referendar im Justizdienst - Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf - Versicherungsfreiheit der Referendare - Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 278
  • NJW 1960, 788
  • MDR 1960, 441
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Die Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht, von der er im Verhältnis zum Rentenversicherungsträger allein betroffen ist (BSGE 11, 278, 279 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 4 AnVNG; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, 3. Aufl, Stand: März 1998, § 28e SGB IV RdNr 19).

    Ein eigener Anspruch des pflichtversicherten Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf die Zahlung der Beiträge (einschließlich des sog Arbeitgeberanteils) besteht ohnehin nicht (BSGE 11, 278, 279 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 4 AnVNG; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 28; SozR 3-2400 § 28h Nr. 7 S 24).

  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Ein eigener Anspruch des Versicherten auf Beitragsentrichtung gegen den Arbeitgeber besteht dagegen nicht (so schon BSGE 11, 278, 279, ohne daß die Frage damals entscheidungserheblich war).
  • BFH, 16.02.1996 - I R 73/95

    Sozialabgaben - Hinterzogene Lohnsteuer

    Der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtbeitrages, d. h. sowohl Schuldner des Arbeitgeber- als auch des Arbeitnehmeranteils (vgl. hierzu § 393 Abs. 1, § 1396 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung - RVO - § 118 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG - § 176 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes - AFG - bzw. für die Zeit ab 1. Januar 1989 § 28e des Sozialgesetzbuchs - SGB - IV; Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 10. Februar 1960 1 RA 23/59, BSGE 11, 278, 279; vom 28. April 1963 3 RK 68/60, BSGE 21, 57, 63; Brackmann, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd. II S. 369 b, Bd. III S. 644 n; Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, Handbuch der Rentenversicherung, Teil I Bd. I, § 28e SGB IV; Grüner, Sozialgesetzbuch IV/3, § 28e Abschn. II Nr. 1).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 44/80

    Nachversicherung - Versicherungsfreiheit - Wissenschaftliche Ausbildung

    Der Senat kann dahingestellt lassen, ob und nach welcher der in Art. 2 @ & AnVNG näher bezeichneten Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit der Beamten (im folgenden "Beamtenvorschriften" genannt), der Kläger in der streitigen Zeit versicherungsfrei war; denn für die Nachversicherung fehlt jedenfalls die weitere Voraussetzung der sonst bestehenden Versicherungspflicht, da der Kläger zugleich zur wissenschaftlichen Ausbildung beschäftigt war, wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben (vgl BSGE 11, 278; 17, 206, 208 zur wissenschaftlichen Ausbildung bei Referendaren).

    An der sonst bestehenden Versicherungspflicht fehlt es aber, wenn der Beamte nach diesem Recht auch sonst, dh ohne die Beamtenvorschriften wegen wissenschaftlicher Ausbildung versicherungsfrei gewesen wäre, wie der 1. Senat (BSGE 11, 278; 17, 206 und JVB1 1960, 158) und der erkennende Senat (Urteile vom 2. September 1964 - 11/1 RA 101/62 - und vom 15. Oktober 1970 - 11 RA 90/68 - in VdK-Mitteilungen 1970, 550) in ständiger Rechtsprechung entschieden haben.

    Ob daneben zur Begründung auch auf die vor März 1957 bestehende Übung hingewiesen werden kann, ausscheidende Referendare nicht nachzuversichern (so BSGE 11, 278, 284), oder ob diese Übung auf die damalige Ansicht zurückzuführen ist, der Unterhaltszuschuß der Referendare sei kein Entgelt, wie die Revision meint, sieht der Senat nicht als entscheidenden° Bei dieser Auslegung kommt die Nachversicherung einer Beschäftigung in der Zeit vor März 1957, die auch unter dem Gesichtspunkt der wissenschaftlichen Ausbildung versicherungsfrei war, nicht in Betracht.

    Die spätere Rechtsentwicklung ermöglicht keine andere Auslegung (vgl dazu BSGE 11, 278, 286 zum schon damals erhobenen Einwand "überholter" Vorschriften).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

    Eine solche Ausbildung war auch der Vorbereitungsdienst des Klägers als Gerichtsreferendar, der sich in der Regel an das juristische Studium anschließt, und obwohl er in erster Linie in praktischer Tätigkeit besteht, Teil der wissenschaftlichen Gesamtausbildung der Juristen ist (vgl BSG 11, 278, 283 und BSG 30, 248, 250).
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 8/80

    Ruhestandsbeamter - Aberkennung des Ruhegehalts - Nachversicherung

    Art. 2 5 4 Abs. 2 AnVNG schreibt die Nachholung von Nachversicherungen vor, die nach früherem Recht wegen besonderer Hinderungsgründe ausgeschlossen waren, aber der gewandelten Auffassung des Gesetzgebers zufolge nachträglich noch ermöglicht werden sollten (BSGE 11, 278, 28h: 17, 203 f)° Hier jedoch war nicht eine an sich durchzuführende Nachversicherung unterblieben, weil ihr ein Hindernis entgegengestanden hatte, sondern es fehlte bereits an einem Tatbestand, der die Grundlage für eine Nachversicherung hätte bilden können; das vor März 1957 geltende Recht kannte, wie bereits hervorgehoben (vgl insbesondere RVA AN 1938, 53), einen Nachversicherungsfall iS des jetzigen @9 Abs & AVGnicht.

    Nachversicherung durchzuführen ist, auch bei aktiven Beamten auf das z.Zt. des Ausscheidens geltende Recht ankommt, und " daß Art. 2 5 4 Abs. 2 AnVNGdiesen Grundsatz nur für bestimmte Ausnahmefälle durchbricht (Vgl BSGE 11, 278, 284 f).

    Eine Auslegung im Sinne der Auffassung des LSG ist ferner nicht unter dem Gesichtspunkt von Art. 3 Abs. 1 GG geboter" Auch bei Änderungen des Nachversicherungsrechts muß dem Gesetzgeber im Rahmen des allgemeinen Gleichheitssatzes das Recht zustehen, zur Rechtssicherheit und Vermeidung übermäßiger Belastungen Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 43, 200, 202).An einer unzulässigen Differenzierung zwischen aktiven Beamten und Ruhestandsbeamten, wie sie das LSG im Auge zu haben scheint, fehlt es aber schon weil ausgeführt auch.

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

    Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber gewählten Stichtagsregelung, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; denn dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, zur Ordnung bestimmter Lebenssachverhalte und zur Verwirklichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit sowie zur Vermeidung unmäßiger Belastungen der öffentlichen Verwaltung Stichtagsregelungen zu treffen (BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97; 34, 287, 288; 43, 200, 202).

    Insoweit steht es im allgemeinen dem Gesetzgeber frei, neue Vorschriften mit Wirkung nur für die Zukunft, nicht auch für die Vergangenheit zu erlassen (BSGE 11, 278, 287; 14, 95, 97).

  • BSG, 28.09.1966 - 1 RA 91/63
    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 1960 - 1 RA 23/59 - BSG 11, 278, 2815 Urteil Vom 18. Juli 1962 -"1 RA 309/61 - BSG 17, 206; Urteil vom 18. Juli 1962 - 1 RA 254/61 - SozR Art. 2 © } ArVNGNr. 2), waren Referendare während ihres juristischen Vorbereitungedienstes zu ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf tätig und deshalb nach @ 172 Abs. 1 Nr. 5 EVO (5 1 Abs. 2 AVG aF; vgl. auch @ 12 Nr. 4 AVG aF) versicherungsfrei, d.h. nach einer Regelung, die sinngemäß in das neue Recht der Angestelltenversicherung 23233 übernommen worden ist.

    - und nicht bereits das bloße Vorliegen eines Sachverhalts nach @ 172 Abs. 1 Nr. 1 RVG - hätte die Versicherungsfreiheit nach Nr. 1 zu begründen vermocht (BSG 11, 278, 2805 BSG SozR Art. 2 @ } ArVNG Nr. 2).

    Da die Vor dem l° März 1957 aus dem Staatsdienst ausgeschiedenen Gerichtsreferendare überhaupt nicht nachversichert werden (BSG 11, 278) und bis zu diesem Zeitpunkt weder der Kläger noch der Beigeladene mit der Nachversicherung haben rechnen können, erscheint das Ergebnis - Nachversicherung für Z0iten vom l° März 1957 an - auch nicht unbillig" '.

  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 18/82

    Anwartschaft auf Ruhegehalt - Hinterbliebenenversorgung - Beamtenrecht -

    Nach Ansicht der Beigeladenen zu 2) steht die Auffassung des LSG zu Urteilen des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 11, 278; SozR Nr. 3 zu 5 169 RVG) in Widerspruch.

    Aus den Urteilen in BSGE 11, 278 und SozR Nr. 3 zu s 169 RVG ergibt sich entgegen der Auffassung der Beigeladenen zu 2) nichts anderes.

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 50/98 R

    Nachversicherung - Maschinenaspirant - Deutsche Bundespost -

    Nachversicherungsfähig sind nur diejenigen Zeiten, während derer ein an sich versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat, dieses nur infolge einer der in § 9 Abs. 1 AVG genannten Ausnahmevorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 AVG oder § 8 Abs. 1 AVG) versicherungsfrei gewesen ist und bei "Hinwegdenken" dieser Versicherungsfreiheit eine Versicherungspflicht bestanden hätte (vgl Urteil des Senats vom 30. September 1993 - 4 RA 41/92 - unveröffentlicht; BSGE 11, 278, 281; 17, 206, 208; BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 9 S 17 = BSGE 50, 289, 291; BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 17 S 49 = BSGE 51, 157, 159; BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 15 S 37 = BSGE 55, 209, 210; BSG SozR 2200 § 1232 Nr. 25 S 69 = BSGE 63, 10 f).
  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 87/76

    Arbeitsunfall - Berufsausbildung zum Beamten - Erreichen des Ziels der Ausbildung

  • BSG, 23.03.2000 - B 13 RJ 51/98 R

    Zugangsfaktor 1,0 auch bei Regelaltersrente nach durchgeführter Nachversicherung

  • BSG, 15.06.1976 - 7 RAr 92/75
  • BSG, 23.03.1960 - 1 RA 62/59
  • LSG Bayern, 26.10.2012 - L 1 R 402/09

    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang der Nachversicherung eines Soldaten auf

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 14/92

    Arbeitslosenhilfe nach einem Studium im öffentlich-rechtlichen

  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 241/72

    Rückforderung von Nachversicherungsbeiträgen - Grund für den Aufschub der

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch;

  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80

    Nachversicherung - Beigeladung

  • BSG, 16.06.1982 - 11 RA 49/81

    Beitragsbemessungsgrenze bei Durchführung der Nachversicherung; Nachversicherung

  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 11/88

    Soldat - Polen - Ausscheiden - Beschäftigungszeit - Entschädigung

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 81/79

    Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen - Nachversicherungsbeiträge für einen

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 21/77

    Ersatz von Nachversicherungsbeiträgen

  • BSG, 10.09.1975 - 3 RK 42/75
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 42.63

    Ausstellung einer Nachversicherungsbescheinigung - Voraussetzungen einer

  • BSG, 03.06.1965 - 7 RKg 16/63

    Anspruch auf Zweitkindergeld - Kinderzulage - Leistungen aus der gesetzlichen

  • BSG, 27.09.1963 - 2 RU 81/62
  • BVerwG, 07.10.1965 - V C 68.65

    Der einem Beamten in der Ausbildung gewährte Unterhaltszuschuss als Entgelt -

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2018 - L 9 R 3545/16
  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 62/78
  • BAG, 16.09.1974 - 3 AZR 255/73

    Öffentlicher Dienst - Früherer Arbeitnehmer - Fiktive Nachversicherung - Gerichte

  • BSG, 20.01.1970 - 3 RK 18/67

    Krankenversicherungspflicht während eines Berufspraktikums; Studium an einer

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 70.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 71.65

    Wahrnehmung einer Assistentenstelle im Beamtenverhältnis auf Widerruf - Fiktiven

  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 57/82

    Nachversicherung - Anspruch auf lebenslängliche Versorgung - Beamtenrecht -

  • BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 77/78
  • BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76

    Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung

  • BSG, 26.11.1975 - 10 RV 135/75

    Anspruch auf Gewährung der Waisenrente über das siebenundzwanzigste Lebensjahr

  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 72/80
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/71

    Versicherungszeit - Eisenbahnbedienstete - Versicherung - Privateisenbahn -

  • BSG, 16.02.1971 - 11 RA 20/69

    Tätigkeit im öffentlichen Dienst - Versicherungsfreiheit -

  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 17/61

    Beamtenernennung - Erwerb einer Versorgungsanwartschaft - Planstellungseinweisung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2006 - L 1 RA 74/04
  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 9/80
  • BSG, 10.02.1972 - 1 RA 121/71

    Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen - Pflicht zur Nachversicherung für die

  • BSG, 19.01.1966 - 1 RA 196/63
  • BSG, 27.06.1973 - 12 RJ 94/73
  • BSG, 25.06.1971 - 1 RA 243/70

    Verwaltungsakts-Charakter einer Entscheidung des Aufschubs der Entrichtung von

  • BSG, 19.01.1966 - 11 RA 144/64
  • BSG, 02.09.1964 - 1 RA 102/62
  • BSG, 21.12.1961 - 3 RJ 68/58
  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 64/80
  • BSG, 17.11.1970 - 1 RA 91/69
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